Trinkwasserhygiene
Nach Veröffentlichung der Normenreihe DIN EN 806 in allen Teilen mit den
deutschen Ergänzungsnormen der Reihe DIN 1988-X00 und Neufassung der DIN EN 1717 sind alle Werke für
die „Technischen Regeln der Trinkwasserinstallation“ in 2011/2012 neu erschienen.
Weiterhin
wurde die Trinkwasserverordnung 2011 herausgegeben und bereits in 2012 überarbeitet. Auch die
Richtlinie VDI/DVGW 6023 wurde überarbeitet und neu eingeführt.
Nachfolgend sind einige der
wichtigsten technischen Regeln zusammengefasst, um eine hygienisch einwandfreie
Trinkwasserinstallation zu erzielen:
- Definition Großanlage: Inhalt des Trinkwassererwärmers beträgt mehr als 400 Liter
und/oder Inhalt einer Rohrleitung vom Trinkwassererwärmer bis zu einer Entnahmestelle
ist größer als drei Liter
- Definition Kleinanlage: Inhalt des Trinkwassererwärmers ≤ 400 Liter und Inhalt in jeder
Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle ≤ 3 Liter.
Weiterhin per Definition alle Ein- und Zweifamilienhäuser
- Großanlage: am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers muss bei maximaler Zapfrate
und bestimmungsgemäßem Betrieb eine Temperatur von mindestens 60 °C eingehalten werden
- Kleinanlage: am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers muss bei maximaler Zapfrate
und bestimmungsgemäßen Betrieb die Möglichkeit bestehen, eine Temperatur von 60 °C zu
erreichen
- Der Temperaturabfall im zirkulierenden System darf maximal 5 K betragen
- Vorwärmstufen und Trinkwassererwärmer mit integrierten Vorwärmstufen (bivalente
Speicher) müssen so konzipiert sein, dass der gesamte Wasserinhalt der Vorwärmstufen
einmal täglich auf mindestens 60 °C erwärmt werden kann
- Nach TrinkwV und AVBWasserV dürfen nur Bauteile, Geräte, Armaturen und Rohrleitungen
verwendet werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dieses
kann durch ein Zertifizierungszeichen (z. B. DIN-DVGW) vermutet werden
- Filter sind für alle Neuinstallationen und für alle Werkstoffe Pflicht, die Norm
empfiehlt rückspülbare Filter. Der Betreiber ist in der Pflicht, solch einen Filter
regelmäßig, am besten alle zwei Monate, rückzuspülen
- Rohrleitungen für kaltes Wasser sind vor Erwärmung zu schützen, Auslauftemperatur
Kaltwasser muss 30 Sekunden nach Öffnen der Entnahmearmatur unterhalb von 25 °C liegen
(DIN EN 806-2). Hygienisch unbedenklicher sind Kaltwassertemperaturen unter 20 °C
entsprechend VDI/DVGW 6023
- Bei Transport, Lagerung und Montage von Bauteilen für die Trinkwasserinstallation ist zu
beachten, dass eine Verschmutzung der wasserberührten Teile vermieden wird
- Für Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Wasserinhalten zwischen
Trinkwassererwärmer und den einzelnen Entnahmestellen müssen entweder
Zirkulationssysteme oder selbstregelnde Begleitheizungen eingebaut werden
- Bei hygienisch einwandfreien Verhältnissen können Zirkulationssysteme für maximal 8
Stunden in 24 Stunden mit abgesenkten Temperaturen, z. B. durch Abschalten der
Zirkulationspumpe, betrieben werden
- Zirkulationsleitungen sind bis unmittelbar vor die Durchgangsmischarmatur zu führen,
zwischen Durchgangsmischarmatur und der am weitesten entfernten Entnahmestelle ist das
Wasservolumen auf ≤ 3 Liter zu begrenzen
- Entnahmearmaturen, Apparate und Geräte nur noch mit Einzelsicherung verwenden,
Sammelsicherungen mit Belüfter und Rückschlagventil sind nicht mehr zulässig
- Leitungen zu Sicherheitsventilen sind unmittelbar an durchströmte Kaltwasserleitungen
zum TWE anzuschließen
- Für Warmwasserleitungen mit Zirkulationssystemen ist ein hydraulischer Abgleich
vorzunehmen, statische oder thermostatische Regulierventile sind hierfür auszulegen und
zu installieren
- Nach Wohnungswasserzählern können keine Zirkulationsleitungen eingebaut werden, deshalb
muss das Wasservolumen in dieser Leitung ≤ 3 Liter sein
- Bei Gebäuden mit wiederkehrenden Nutzungsunterbrechungen (z. B. Schulen, Sportstätten
etc.) müssen zum Erhalt der Trinkwassergüte Spülpläne erstellt oder automatische
Spüleinrichtungen vorgesehen werden. Ein Wasseraustausch innerhalb von sieben Tagen wird
in der Normung DIN EN 806 gefordert, hygienisch unbedenklicher ist ein Wasseraustausch
alle 72 Stunden entsprechend VDI/DVGW 6023
- Eine Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen muss fachgerecht erfolgen, d. h.
Abdrücken der Installation vorzugsweise mit Druckluft oder Inertgas, Befüllung und
Spülung der Anlage erst unmittelbar vor dem bestimmungsgemäßen Betrieb
- Detaillierte Übergabe an den Betreiber der Trinkwasserinstallation, Hinweis auf den
bestimmungsgemäßen Betrieb und die Wartungsverpflichtung
- Bei Altanlagen sind bautechnische Maßnahmen (z. B. Abtrennen von Totleitungen, Ausbau
von Rückflussverhinderern wegen zu hoher Strömungswiderstände, Austausch von
Zirkulationspumpen wegen falscher Auslegung, Einbau von thermostatischen
Regulierventilen zum hydraulischen Abgleich, Ausbau von Zentralmischern, Ergänzung der
Rohrleitungs- und Armaturendämmung etc.) meistens unumgänglich
- Trinkwasserinstallationen sind durch einen Fachbetrieb zu warten