Gefährdungsanalyse
Ich erstelle eine qualifizierte Gefährdungsanalyse
nach § 16 Trinkwasserverordnung in gutachterlicher Form
Feststellung des Ist-Zustandes
- Ortstermin, Begehung der Anlage, Überprüfung der Betriebsparameter, Fotodokumentation,
Gespräche mit einigen Eigentümern bzw. Mietern kontaminierter Wohnungen über deren
Nutzerverhalten, Dokumentenprüfung
- Ausarbeitung des Soll-Zustandes: Anwendung der gültigen Normung und der allgemein
anerkannten Regeln der Technik auf die kontaminierte Trinkwasserinstallation
- Schriftliches Gutachten mit Gesamtbewertung und Zusammenführung der Ergebnisse und
Befunde sowie Ableitung der zu treffenden kurzfristigen, mittelfristigen und
langfristigen Sanierungsmaßnahmen
Relevant wird die Gefährdungsanalyse immer dann, wenn bei einer Beprobung der festgelegte technische
Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml (KBE - Kolonie bildende Einheiten) für die Legionellenkonzentration
überschritten wird. Die Trinkwasserverordnung in der aktuellen Fassung schreibt für den Unternehmer
oder sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage (der sogenannte "UsI") unverzügliche
Handlungspflichten im Überschreitungsfall vor
- unverzügliche Untersuchung der Ursachen
- unverzügliche Erstellung einer Gefährdungsanalyse
- Umsetzung der sich daraus ergebenen Maßnahmen
Grenzwertüberschreitungen und resultierende Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt mitzuteilen, die
Verbraucher sind unverzüglich zu informieren. Weiterhin besteht eine Dokumentationspflicht über die
durchgeführten Maßnahmen, die Gefährdungsanalyse ist hierfür eine wesentliche Grundlage. Verstöße
gegen die Handlungspflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können ordnungsrechtlich geahndet werden.
In der Trinkwasserverordnung wird vermutet, dass bei Einhaltung der "Allgemein anerkannten Regeln
der Technik" ein Aufkeimen von Legionellen nicht zu erwarten ist. Zur Überprüfung der hygienischen
Verhältnisse im Hinblick auf Legionellen hat der Verordnungsgeber eine Beprobung der Anlagen
angeordnet, Die Erstbeprobung hätte nach der TrinkwV bis zum 31.12.2013 erfolgt sein müssen. Im
Bereich der Trinkwasserinstallation ist fachliche Kompetenz sowohl in der Anlagentechnik als auch in
der Trinkwasserhygiene unverzichtbar.
Die wichtigsten Regelwerke
- DIN EN 1717 mit DIN 1988-100
"Schutz des Trinkwassers"
- DIN EN 806 mit den Ergänzungsnormen
DIN 1988-X00
"Technische Regeln der
Trinkwasserinstallation"
- DVGW-Arbeitsblätter W 551, W 553, W 556
"Legionellenprophylaxe"
- VDI/DVGW 6023 "Trinkwasserhygiene"
sind mir durchweg bekannt, da ich diese seit Jahren schule