Gefährdungsanalyse

Ich erstelle eine qualifizierte Gefährdungsanalyse nach § 16 Trinkwasserverordnung in gutachterlicher Form


Feststellung des Ist-Zustandes

  • Ortstermin, Begehung der Anlage, Überprüfung der Betriebsparameter, Fotodokumentation, Gespräche mit einigen Eigentümern bzw. Mietern kontaminierter Wohnungen über deren Nutzerverhalten, Dokumentenprüfung
  • Ausarbeitung des Soll-Zustandes: Anwendung der gültigen Normung und der allgemein anerkannten Regeln der Technik auf die kontaminierte Trinkwasserinstallation
  • Schriftliches Gutachten mit Gesamtbewertung und Zusammenführung der Ergebnisse und Befunde sowie Ableitung der zu treffenden kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Sanierungsmaßnahmen

Relevant wird die Gefährdungsanalyse immer dann, wenn bei einer Beprobung der festgelegte technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml (KBE - Kolonie bildende Einheiten) für die Legionellenkonzentration überschritten wird. Die Trinkwasserverordnung in der aktuellen Fassung schreibt für den Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage (der sogenannte "UsI") unverzügliche Handlungspflichten im Überschreitungsfall vor

  • unverzügliche Untersuchung der Ursachen
  • unverzügliche Erstellung einer Gefährdungsanalyse
  • Umsetzung der sich daraus ergebenen Maßnahmen

Grenzwertüberschreitungen und resultierende Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt mitzuteilen, die Verbraucher sind unverzüglich zu informieren. Weiterhin besteht eine Dokumentationspflicht über die durchgeführten Maßnahmen, die Gefährdungsanalyse ist hierfür eine wesentliche Grundlage. Verstöße gegen die Handlungspflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können ordnungsrechtlich geahndet werden. In der Trinkwasserverordnung wird vermutet, dass bei Einhaltung der "Allgemein anerkannten Regeln der Technik" ein Aufkeimen von Legionellen nicht zu erwarten ist. Zur Überprüfung der hygienischen Verhältnisse im Hinblick auf Legionellen hat der Verordnungsgeber eine Beprobung der Anlagen angeordnet, Die Erstbeprobung hätte nach der TrinkwV bis zum 31.12.2013 erfolgt sein müssen. Im Bereich der Trinkwasserinstallation ist fachliche Kompetenz sowohl in der Anlagentechnik als auch in der Trinkwasserhygiene unverzichtbar.

Die wichtigsten Regelwerke

  • DIN EN 1717 mit DIN 1988-100
    "Schutz des Trinkwassers"
  • DIN EN 806 mit den Ergänzungsnormen
    DIN 1988-X00
    "Technische Regeln der Trinkwasserinstallation"
  • DVGW-Arbeitsblätter W 551, W 553, W 556
    "Legionellenprophylaxe"
  • VDI/DVGW 6023 "Trinkwasserhygiene"

sind mir durchweg bekannt, da ich diese seit Jahren schule

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